Freiwilliges Wiederholen der Klassenstufe

Sehr geehrte Eltern,

hiermit möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, dass ein Schüler auf Antrag der Eltern, der innerhalb von einer Woche nach Ausgabe des Zeugnisses zum Schuljahr zu stellen ist, die zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholen kann, sofern diese nicht bereits freiwillig wiederholt wurde, und dass diese freiwillige Wiederholung nicht auf die maximale Wiederholungsmöglichkeit angerechnet wird. Dies gilt nicht für Abschlussklassen Klasse 9 und 10).

Der Antrag ist formlos bis zum obengenannten Termin an der Schule einzureichen.

Des Weiteren möchte ich Sie auf die Impfkampagne des Freistaates Thüringen hinweisen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

https://bildung.thueringen.de/impfen

Mit freundlichen Grüßen

U. Schlotzhauer
Regelschulrektor